1. Geltungsbereich / Vertragspartner

Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Automobile Fetahi (Verkäufer) und Verbrauchern (Käufer) über Fahrzeuge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Käufer ist an seine Bestellung für 5 Werktage gebunden; bei Nutzfahrzeugen oder Gutachten für 2 Wochen.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme in Textform oder durch Übergabe des Fahrzeugs zustande.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Käufer bedarf der Zustimmung des Verkäufers in Textform.

3. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Zahlung ist bei Übergabe des Fahrzeugs und Rechnungsstellung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferung gegen Vorkasse zu verlangen.
(4) Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung oder in den Geschäftsräumen. Außendienstmitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt.
(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(6) Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
(7) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Automobile Fetahi.

4. Lieferung und Verzug

(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
(2) Bei Überschreitung einer unverbindlichen Frist kann der Käufer nach Mahnung und Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
(3) Bei schuldhaftem Verzug haftet der Verkäufer bei einfacher Fahrlässigkeit nur begrenzt:

bis 5 % des Kaufpreises (Verzugsschaden)
bis 10 % des Kaufpreises (Schadensersatz statt Leistung)
5. Fahrzeugzustand / Beschaffenheit

(1) Beschaffenheitsvereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Vertrag festgehalten sind.
(2) Angaben aus Anzeigen, Dritten oder Vorbesitzern sind keine zugesicherten Eigenschaften.
(3) Externe Gutachten (z. B. Prüfberichte) stellen keine Garantie des Verkäufers dar.
(4) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer uneingeschränkt nach gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
zugesicherten Eigenschaften
arglistigem Verschweigen von Mängeln
Produkthaftungsgesetz
7. Abnahme

(1) Nimmt der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bereitstellung ab, kann der Verkäufer nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(2) Schadensersatz pauschal:

10 % des Kaufpreises bei Gebrauchtfahrzeugen
15 % bei Neufahrzeugen
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).

 

 

 

 

Nach oben scrollen